- Videothek
- Vi|deo|thek [video'te:k], die; -, -en:
1. Sammlung von Filmen und Fernsehsendungen, die auf Videobändern aufgezeichnet sind:sie haben eine stattliche Videothek zu Hause.2. Laden, in dem gegen Gebühr Videofilme (b) ausgeliehen werden können:die Videothek an der Ecke hat nur bis 18 Uhr geöffnet.
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Vi|deo|thek〈[vi-] f. 20〉
1. Sammlung von Filmen u. Fernsehaufzeichnungen2. Räumlichkeiten, in denen eine Videothek (1) untergebracht ist, aus der einzelne Filme (gegen Gebühr) entliehen werden können[<lat. videre „sehen“ + grch. theke „Behältnis“]* * *
1. Sammlung von Filmen u. Fernsehsendungen, die auf Videobändern aufgezeichnet sind.* * *
Videothek[v-; nach Bibliothek gebildet] die, -/-en, im weiteren Sinn eine Sammlung von bespielten Videokassetten (Videofilme, Videoclips), z. B. in einer öffentlichen Bibliothek; im engeren Sinn gewerbliches Verleih- oder Verkaufsgeschäft für Videofilme. Das Jugendschutzgesetze vom 25. 2. 1985 bestimmt, dass Videokassetten von der Obersten Landesbehörde für die jeweilige Altersstufe freigegeben und gekennzeichnet sein müssen, jugendgefährdende Ton- und Bildträger in eine Liste der Bundesprüfstelle aufzunehmen sind; es begründet ein Verbreitungsverbot indizierter Kassetten an Kinder und Jugendliche. Nach einem Höhepunkt 1987 mit 7 800 Geschäften (Umsatz: 1,31 Mrd. DM) stabilisierte sich der Videomarkt 1996 bei 6 200 Betrieben (Umsatz: 1,83 Mrd. DM).* * *
Universal-Lexikon. 2012.